Beispiele aus dem Leben

Überprüfung Krankenversicherungszuschuss

Eine ältere Dame (76 Jahre) hatte einen Anspruch auf einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung nicht beantragt und hierdurch über 16 Jahre verschenkt. Insgesamt waren dies 8.640 €.

Nach der Überprüfung konnte zwar der Zuschuss nicht mehr rückwirkend gezahlt werden, allerdings hatte sie ab der Beantragung einen mtl. Zuschuss von 64,20 € erhalten.

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Beihilfe und Krankenversicherungszuschuss

Horst L. (Pensionär) hatte jahrzehntelang die Post selbst erledigt. Seine Kinder wohnten rund 350 km entfernt. Und eigentlich wollte er sich bei der Erledigung seiner schriftlichen Korrespondenz nicht durch seine Kinder helfen lassen.

In den letzten 3 Jahren war ihm diese Arbeit zu viel geworden und er bezahlte zwar alle Rechnungen, aber er reichte seine Rechnungen nicht bei der Krankenversicherung und auch nicht bei der Beihilfe ein. Seine ganze Post inkl. Arztrechnungen legte er in Kartons chronologisch ab.

Durch den Privatbüro-Service wurde die Korrespondenz gesichtet und geordnet. Anschließend wurden die Rechnungen an die Beihilfe und Krankenversicherung weitergeleitet. Horst L. hatte einen Betrag von 23.500 € erhalten.

Aufgrund des festgestellten Pflegegrades 2 wurde dann noch zusätzlich eine Pflegegeld gewährt (mtl. 316 €).

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Immobilienvermietung

Martha K. hatte eine 3 Zimmer-Wohnung vermietet. Aufgrund ihres Alters konnte sie sich nach Auszug des bisherigen Mieters nicht mehr um die Neuvermietung kümmern.

Die Nebenkosten der Wohnung sind jedoch weiter entstanden. Aufgrund ihres Auftrages konnte die Wohnung wieder neu vermietet werden, so dass nach Abzug der Nebenkosten noch ein Betrag von mtl. 500 € übrig geblieben ist.

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Notfallvorsorge

Die Alleinerziehende Sabrina M. hatte zwei minderjährige Kinder. Aufgrund der Diagnose Krebs hatte sie noch eine Lebenserwartung von etwa 2 Jahren.

Aufgrund dieser Diagnose war es ihr wichtig, die Vorsorge auch für die Kinder zu regeln. Es wurde ein Notfallordner mit allen wichtigen Unterlagen erstellt.

Anschließend wurden durch einen Anwalt und Notar die erforderlichen Dokumente erstellt, so dass für die minderjährigen Kinder neben der rechtlichen auch die finanziellen Regelungen getroffen wurden.

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Notfallvorsorge - Beispiel Senioren

Heinz L. (verheiratet, 77 Jahre) hatte bisher alle Angelegenheiten selbst geregelt. Wie in fast allen Familien verwaltete Herr L. die Finanzen und regelte auch den Versicherungsschutz. Die Ehefrau hatte eigentlich keinen richtigen Überblick. Auch die Kinder kannten den finanziellen Status und die Unterlagen der Eltern nicht.

Aufgrund eines Herzinfarktes und anschließenden Anschlussheilbehandlung sind die Rechnungen und auch andere Posteingänge liegen geblieben.

Der Ehefrau wurde bewusst, wie wichtig es ist, dass zumindest eine umfangreiche Dokumentation in einem Notfallordner vorhanden ist. Bei der Sichtung der Unterlagen sind auch einige Punkte aufgefallen, die möglichst schnell geregelt werden mussten.

Ihr Privat-Service:

"Privatbüro Konzept"

Axel Renner

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